AGB 2




Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Sutter Landtechnik GmbH :


1. Vertragsparteien sowie Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Sutter Landtechnik GmbH und regeln das Vertragsverhältnis mit ihren Kunden.
1.2. Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die mit der Sutter Landtechnik GmbH geschäftliche Beziehungen pflegt und von der Sutter Landtechnik GmbH Dienstleistungen oder sonstige Leistungen bezieht.
1.3. Die Sutter Landtechnik GmbH erbringt ihre Dienste und Leistungen auf Basis dieser AGB, die Bestandteil jedes Vertrags mit einem Kunden werden.
1.4. Das Angebot der Sutter Landtechnik GmbH richtet sich ausschliesslich an Kunden, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Auch richtet sich das
Angebot der Sutter Landtechnik primär an die berufliche und gewerbli- che Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen.
1.5. Kunden, die Dienstleistungen oder Produkte der Sutter Landtechnik GmbH in Anspruch nehmen, anerkennen damit die vorliegende AGB. Der Kunde kann die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB jederzeit unter www.sutter-gmbh.ch einsehen oder bei der Sutter Landtechnik GmbH ein Exemplar bestellen, das ihm dann per E-Mail zuge- sandt wird.
1.6. Die Sutter Landtechnik GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird bei einem laufenden Rechtsgeschäft per E-Mail jeweils über die Änderung der AGB informiert und ihm wird gleichzeitig eine aktuelle Fassung der AGB zugesandt. Die Änderun- gen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail den Änderungen der AGB schriftlich widerspricht.
 1.7. Vorbehältlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung oder einer ausdrücklichen Zustimmung durch die Sutter Landtechnik GmbH in Form einer E-Mail werden andere oder von diesen AGB abweichende Bedingungen oder Nebenabreden oder Zusatzvereinbarung nicht anerkannt.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Sutter Landtechnik GmbH kommt entweder durch die gegenseitige schriftliche Unterzeichnung eines Vertrags oder – vor allem bei elektronischer Bestellung über die Webseite der Sutter Landtechnik GmbH – durch den Erhalt einer Auftragsbestätigung respektive einer Bestellbestätigung der Sutter Landtechnik GmbH in Schriftform oder in Form einer E-Mail an den Kunden zustande, worin mindestens der Leistungsumfang, die Laufzeit sowie die verbindlichen Preiskonditionen ersichtlich sind. Die anderen Vertragskonditionen ergeben sich aus den vorliegenden AGB, soweit nicht anders vereinbart.
2.2. Bestellungen bei der Sutter Landtechnik GmbH sind für den Kunden nach gegenseitiger Unterzeichnung eines Vertrags oder nach Erhalt der
Auftragsbestätigung respektive der Bestellbestätigung verbindlich. Nachträgliche Bestelländerungen oder Stornierungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sutter Landtechnik GmbH zulässig. Die Sutter Landtechnik GmbH besitzt das Recht, für die Umtriebe infolge Bestelländerung oder Stornierung eine Umtriebsentschädigung von 10% des Gesamtpreises der bestellten Produkte (mindestens jedoch CHF 100.00) zu verlangen.
2.3. Die Sutter Landtechnik GmbH ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2.4. Nachträgliche Leistungen, welche vom Kunden gewünscht werden und nicht Bestandteilt der Auftragsbestätigung oder des schriftlichen Vertrags sind (vgl. 2.1), werden zusätzlich verrechnet.

3. Änderungsvorbehalt
Die Sutter Landtechnik GmbH ist berechtigt, Artikel zu liefern, die geringfügig vom dargestellten Artikel abweichen, ohne dass der Kunde aus diesem Umstand etwelche Rechte ableiten kann.

4. Rücksendungen
Rücksendungen werden, sofern nichts Abweichendes in Schriftform vereinbart wurde, grundsätzlich nicht angenommen.

5. Datenschutz
5.1 Im Zusammenhang mit der Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen der Sutter Landtechnik GmbH kann diese jederzeitiger unter Beachtung der geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
5.2 Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Sutter Landtechnik GmbH bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Sutter Landtechnik GmbH die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
a) zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
c) zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
d) um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
e) zur Adressvalidierung.
f) zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
g) zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
h) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten der Sutter Landtechnik GmbH;
j) zur Anmeldung von Garantieleitungen sowie und Gewährleistungen werden und können die Kundendaten an die Entsprechenden Produkte Hersteller weitergegeben werden. Dabei werden in der Regel folgende Daten des Kunden geteilt: Vorname, Name, Adresse, Kontaktdaten, Kaufdatum, Übergabedatum, Identifikationsnummern des Produktes, Einsatzzweck, Einsatzort, ggf. Defekt sowie Datum des Defektes usw. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und Akzeptiert das die Liste der übermittelten Daten ist nicht Abschliessend ist.
5.3 Der Kunde Akzeptiert das die Sutter Landtechnik GmbH zur Erfüllung der gesetzgeberischen Datenarchivierung (VBGA) Kundenspezifische Daten Archiviert. Die Löschung dieser erhobenen Daten, z.B. Rechnungen, welche von Gesetzes wegen verpflichtend Archiviert werden müssen, ist erst nach Ablauf der von Gesetztes wegen Vorgesehen mildest Archivierungszeit möglich. Der Kunde Akzeptiert das ein Löschungsantrag dieser spezifischen Daten erst nach Ablauf der gesetzlichen Archivierungszeit gestellt und seitens der Sutter Landtechnik GmbH umgesetzt werden kann.
5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis das mit dem Kauf eines Produktes welche nicht von der Sutter Landtenik GmbH Produziert wurde, der Kunde ebenfalls die Datenschutzbestimmung und dessen AGB des jeweiligen Herstellers des Produktes akzeptiert.
5.6 Die Sutter Landtechnik GmbH darf von und mit Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei Sutter Landtechnik GmbH Dienstleistungen und Produkte von Dritten, darf die Sutter Landtechnik GmbH dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
5.7 Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch die Sutter Landtechnik GmbH sind diese entsprechend vertraglich
verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten.


6. Preise und Zahlungskonditionen
6.1. Sämtliche Preisangaben der Sutter Landtechnik GmbH verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
in der jeweils gültigen Höhe ist im Nettopreis noch nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet.
6.2. Allfällige Nebenkosten wie Versand- oder Verpackungskosten werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.
6.3. Verbindlich sind jeweils die dem Kunden im schriftlichen Vertrag oder in der schriftlichen Auftrags- oder Bestellbestätigung mitgeteilten Preise. Irrtümer und Druckfehler bei den Preisen bleiben vorbehalten.
6.4. Allfällige Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
6.5. Sollte ein Produkt nicht lieferbar sein oder mit einer falschen Preisangabe in der Preisliste versehen sein, so wird der Vertrag sofort und au- tomatisch aufgelöst, sofern bereits ein Vertragsabschluss zustande kam. Der Kunde wird über diesen Umstand umgehend von der Sutter Landtechnik GmbH informiert. Mit der Vertragsauflösung werden sämtliche Vertragsleistungen hinfällig und bereits bezahlte Beträge werden zu- rückbezahlt. Zudem ist der Kunde bei Vertragsauflösung verpflichtet, allenfalls bereits gelieferte Produkte der Sutter Landtechnik GmbH zurückzugeben, da er infolge Vertragsauflösung kein Eigentum daran erwarb. Bei einer Vertragsauflösung ist die Sutter Landtechnik GmbH nicht verpflichtet, dem Kunden ein Ersatzprodukt zu liefern.
6.6. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis innerhalb von 14 Ta- gen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht
fristgemäss bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen. Verstreicht auch die Nachfrist ungenutzt, hat die Sutter Landtechnik GmbH das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen. Die Sut- ter Landtechnik GmbH behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu verlangen.
6.7. Die Sutter Landtechnik GmbH kann ab Zahlungsverzug neben den offenen Beträgen einen Verzugszins auf den offenen Beträgen von 5 Pro-
zent sowie die Kosten der Mahnungen (CHF 20.- pro Mahnung) in Rechnung stellen.
6.8. Wurde die Lieferung gegen Vorkasse vereinbart und wird der vereinbarte Betrag nicht innert der 14-tägigen Zahlungsfrist geleistet, so wird
der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst, sofern bereits ein Vertragsabschluss zustande kam. Die Sutter Landtechnik GmbH behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu verlangen.
6.9. Andere Zahlungskonditionen gelten nur, wenn sie mit der Sutter Landtechnik GmbH ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
6.10. Rechnungsbeträge unter CHF 20.00 können ausschliesslich in bar be- zahlt werden.
6.11. Rechnungen an Auslandkunden werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Verlangt ein Kunde mit Wohnsitz im Ausland eine postalische
Rechnungsstellung, so werden ihm die Portokosten in Rechnung gestellt.
6.13. Bei Bestellungen über die Webseite der Sutter Landtechnik GmbH ist das vereinbarte Entgelt per Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung
zu bezahlen. Der Kunde hat sämtliche anfallenden Zahlungs- und Transaktionsspesen zu übernehmen.
6.14. Eine Verrechnung der Forderungen der Sutter Landtechnik GmbH mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn letztere von der
Sutter Landtechnik GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt sind oder gerichtlich festgestellt wurden.
6.15. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Sutter Landtechnik GmbH.
Die Sutter Landtechnik GmbH ist jederzeit berechtigt den Eigentumsvorbehalt in den dafür zuständigen Ämtern eintragen zu lassen.

7. Haftung und Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkung für Ware, welche von der Sutter Landtechnik GmbH verkauft, aber nicht von ihr hergestellt wurde
7.1. Die ausgelieferte oder abgeholte Ware ist durch den Kunden auf seine Beschaffenheit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sichtbare Mängel sind der Sutter Landtechnik GmbH unmittelbar schriftlich mitzuteilen, spätestens aber 5 Kalendertage nach Lieferung oder Abholung der Ware. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind der Sutter Landtechnik GmbH unmittelbar nach deren Entdeckung, spätes- tens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden.
7.2. Die Sutter Landtechnik GmbH handelt und produziert Ausschliesslich mit Ware für den gewerblichen Gebrauch. Ein Privatgebrauch ist nicht zulässig. Die Waren richten sich Aussliesslich an Fachpersonen.
7.3. Für den beruflichen oder gewerblichen Gebrauch der Ware ist jegliche Gewährleistung für körperliche und rechtliche Mängel im gesetzlich zu-
lässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen. Bei Waren des beruflichen oder gewerblichen Gebrauchs sind sämtliche allfälligen Gewährleistungsansprüche ausschliesslich beim Hersteller geltend zu machen.
7.4. Eine über die vorherigen Ziffern 7.2 und 7.3 hinausgehende Gewährleistung der Sutter Landtechnik GmbH wird, soweit zulässig, vollumfänglich wegbedungen.
7.5. Die Sutter Landtechnik GmbH haftet weiter – soweit gesetzlich ein Ausschluss zulässig ist – weder für höhere Gewalt noch für Folgeschäden
und indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung der Ware ergeben. Mangelfolgeschäden sind ausschliesslich beim Hersteller geltend zu machen.
7.6. Keine Gewährleistung besteht sodann bei Vorliegen eines Ausschlussgrunds wie beispielsweise unsachgemässe Verwendung, unterlassene Pflege, Elementarschäden, Beschädigung durch Fehlmanipulationen oder Modifikationen an Produkt, Eingriffe in das Produkt oder Einwirkungen von aussen. Die Gewährleistung entfällt insbesondere dann, wenn der Kunde einen Mangel selbst behebt oder von einem Dritten beheben lässt. Keine Gewährleistung besteht sodann bei Vorliegen eines dem Käufer zur Zeit des Kaufs bekannten Mangels.
7.7. Die Haftung der Sutter Landtechnik GmbH gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf Schäden, welche der Sutter Landtechnik GmbH bekannt waren und gegenüber dem Kunden von der Sutter Landtechnik GmbH arglistig verschwiegen wurden.
7.8. Im Falle einer Gewährleistung durch die Sutter Landtechnik GmbH entscheidet diese, ob Warenersatz, Kaufpreisminderung oder Wandelung
gewährt wird. Andere oder weitergehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht.
7.9. Ein allfälliger Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führen zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Ersetzte Ware oder Teile davon gehen in das Eigentum der Sutter Landtechnik GmbH über.
7.10. Eine Haftung der Sutter Landtechnik GmbH für fehlerhafte Zustellung von Auftragsbestätigungen, Informationen und sonstiger Korrespondenz an den Kunden ist ausgeschlossen. Es ist die Verantwortung des Kunden, dafür besorgt zu sein, dass seine Kontaktdaten korrekt hinterlegt sind und er Änderungen in den Kontaktdaten und der internen An- sprechpersonen unverzüglich der Sutter Landtechnik GmbH bekannt gibt.
7.11. Die Haftung beschränkt sich in sämtlichen Konstellationen auf das vom Kunden bezahlte Entgelt. Eine weitere Haftung, insbesondere auch für einen allfälligen Verzugsschaden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen.
7.12. Eine Konventionalstrafe zu Lasten der Sutter Landtechnik GmbH ist ausgeschlossen.
7.13. Erhält der Kunde Sendungen, welche durch das Transportunternehmen beschädigt wurden, hat er seine Ansprüche direkt und unmittelbar beim
zuständigen Transportunternehmen geltend zu machen. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber der Sutter Landtechnik GmbH.

8. Haftung und Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkung für von der Sutter Landtechnik GmbH hergestellte Werke
8.1. Die ausgelieferte oder abgeholte Ware ist durch den Kunden auf seine Beschaffenheit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sichtbare Mängel sind der Sutter Landtechnik GmbH unmittelbare schriftlich mitzuteilen, spätestens aber 5 Kalendertage nach Lieferung oder Abholung der Ware. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind der Sutter Landtechnik GmbH unmittelbar nach deren Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden.
8.2. Verfügt die Ware über keine oder nur geringfügige Mängel, gilt das Werk mit Abschluss der Prüfung als abgenommen.
8.2.1. Ohne schrieftliche Rüge sowie nach Rüge gilt bei Melk-, Kühlanlagen und Geräten gilt bei Verwednung über einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen das Werk als abgenommen, genemigt.
8.3. Die Sutter Landtechnik GmbH handelt und produziert Ausschliesslich mit Ware für den gewerblichen Gebrauch. Ein Privatgebrauch ist nicht zulässig. Die Waren richten sich Aussliesslich an Fachpersonen.
8.4. Vorbehältlich anderer ausdrücklicher und schriftlicher Abmachung gilt bei neuware seit Liefer- oder Abholdatum eine einjährige Gewährleistungsfrist für den beruflichen oder gewerblichen Gebrauch. Vorbehältlich anderer ausdrücklicher und schriftlicher Abmachung ist bei Gebrauchtware die Gewährleistungsfrist vollumfänglich wegbedungen.
8.5. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung der Sutter Landtechnik GmbH wird, soweit zulässig, vollumfänglich wegbedungen.
8.6. Keine Gewährleistung besteht sodann bei Vorliegen eines Ausschlussgrunds wie beispielsweise unsachgemässe Verwendung, unterlassene Pflege, Elementarschäden, Beschädigung durch Fehlmanipulationen oder jeglicher Modifikationen am Produkt, Eingriffe in das Produkt oder Einwirkungen von aussen. Die Gewährleistung entfällt insbesondere dann, wenn der Kunde einen Mangel selbst verursacht, einen Mangel selbst behebt oder von einem Dritten beheben lässt.
8.6. Die Haftung der Sutter Landtechnik GmbH gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf Schäden, die auf Vertragsverletzungen und unerlaubte
Handlungen beruhen, soweit ein vorsätzliches oder zumindest grobfahrlässiges Handeln seitens der Sutter Landtechnik GmbH vorliegt.
8.7. Im Falle einer Gewährleistung durch die Sutter Landtechnik GmbH entscheidet diese, ob Warenersatz, Reparatur, Werklohnminderung oder
Rückerstattung des bereits Bezahlten gewährt wird. Andere oder weitergehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht.
8.8. Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führen zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Ersetzte Ware oder
Teile davon gehen in das Eigentum der Sutter Landtechnik GmbH über.
8.9. Die Sutter Landtechnik GmbH haftet – soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist – weder für höhere Gewalt noch für Folgeschäden und indi- rekte Schäden, die sich aus der Nutzung der Ware ergeben. Die Haftung ist auf die geliefrte Ware beschränkt.
8.10. Eine Haftung der Landtechnik GmbH für fehlerhafte Zustellung von Bestellbestätigungen, Informationen und sonstiger Korrespondenz an den
Kunden ist ausgeschlossen. Es ist die Verantwortung des Kunden, dafür besorgt zu sein, dass seine Kontaktdaten korrekt hinterlegt sind und er Änderungen in den Kontaktdaten und der internen Ansprechpersonen unverzüglich der Sutter Landtechnik GmbH bekannt gibt.
8.11. In sämtlichen Konstellationen einer Haftung der Sutter Landtechnik GmbH beschränkt sich dieser betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden. Eine weitere Haftung, insbesondere auch für einen allfälligen Verzugsschaden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen.
8.11.1 Bei Melk- und Kühlanlagen sowie Melk- und Kühlgeräten übernehmt der Käufer, Kunde das volle Betriebsrisiko. Jeglicher Anspruch auf Entlöhnung, Entschädigung, Schadensersatz, verlorenen Gewinne, soweit Gesetzlich zulässig, resultierend aus dem Betrieb und oder der Verwendung der Geräte, Anlagen, ist weggebunden. Namentlich resultieren explizit keinerlei Ansprüche für hohe Keimzahlen, hohe Zellzahlen, Reduktasenproben, Luzerenenproben, Gärproben, Buttersäuren Proben und sowie jegliche Art von Milchproben, welche zu einer Milchgeld Reduktion oder zur Sperrung der Milchabnahme führen. Namentlich explizit Ausgeschlossen sind ebenfalls Infektionen an Tieren mit Batterien, Vieren, Plinzen und anderen Parasiten und Erregern sowie schlechte Melk- oder Kühlresultate. Namentlich resultieren explizit keinerlei Ansprüche auf Einstellungen der Anlagen welche das Melk- und Kühlverhalten ändern, und verändern. Explizit Namentlich erwähnt sind Ausgeschlossen jegliche Ansprüche resultierend auf Änderungen des Vakuums, Taktverhältnisses, Temperatur, Abnahmewerte, Kalibrierwerte von Milchmengen Messgeräten, Lufteinlasswerte, durchflusswerte von Schläuchen und Leitungen.
8.11.2 Bei allen anderen Produkten Hergestellt von der Sutter Landtechnik GmbH, übernehmt der Käufer, Kunde das volle Betriebsrisiko. Jeglicher Anspruch auf Entlöhnung, Entschädigung, Schadensersatz, verlorenen Gewinne, soweit Gesetzlich zulässig, resultierend aus dem Betrieb, Verwednung der Geräte, Anlagen, ist weggebunden.
8.12. Eine Konventionalstrafe zu Lasten der Sutter Landtechnik GmbH ist ausgeschlossen.
8.13. Erhält der Kunde Sendungen, welche durch das Transportunternehmen beschädigt wurden, hat er seine Ansprüche direkt und unmittelbar beim zuständigen Transportunternehmen geltend zu machen. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber der Sutter Landtechnik GmbH.


9. Lieferung
9.1 Bestellungen können direkt bei der Sutter Landtechnik GmbH abgeholt werden.
9.2 Gegen Übernahme der Versand- und Verpackungskosten wird bestellte Ware von der Sutter Landtechnik GmbH an eine Adresse innerhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versandt. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung der zu liefernden Ware ist Sache des Kunden.
9.3 Vorbehältlich einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung liefert die Sutter Landtechnik GmbH – mit Ausnahme des Fürstentum Liechtenstein – nicht ins Ausland.
9.4 Nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung wird die Lieferung der bestellten Ware ins Ausland durch die Sutter Landtechnik GmbH organisiert. Die Sutter Landtechnik GmbH behält sich das Recht vor, den Export-/Lieferauftrag jederzeit ohne Begründung abzulehnen. Sämtliche anfallenden Kosten des Exports der Ware ins Ausland, insbesondere Steuern, Abgaben, Zölle, Versand- und Speditionskosten, hat vollum- fänglich der Kunde zu übernehmen. Bei Auslandlieferungen durch Dritt- unternehmen erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.
9.5 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Ware, die vom Kunden bei der Sutter Landtechnik GmbH abgeholt wird, mit der Übergabe der Ware. Wünscht der Kunde eine Lieferung der Ware, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware von der Sutter Landtechnik GmbH an den Lieferanten auf den Kunden über.
9.6 Die Sutter Landtechnik GmbH informiert die Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über die voraussichtlichen Lieferfristen und -termine.
Dennoch kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Die Sutter Landtechnik GmbH haftet nicht für die Einhaltung der angegebenen Lieferfristen und -termine. Allfällige Ansprüche des Kunden, welche aus einer Lieferverzögerungen seitens der Sutter Landtechnik GmbH resultieren, werden, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Eine allfällige Ungültigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in diesen AGB und im Vertrag zwischen dem Kunden und der Sutter Landtechnik GmbH lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Sutter Landtechnik GmbH untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG).
10.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit der Sutter Landtechnik GmbH unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände ausschliesslich Andwil SG.
 
Sutter Landtechnik GmbH, August 2023